Gutachten für Gerichte und Behörden durch das GLA in Wien

Etwa bei Verlassenschaften oder Pflegschaftssachen erstellen wir für Behörden und Notare gerne Gutachten von Diamanten, Edelsteinen und Schmuck. Für diese Gutachten bieten wir eine besonders kurze Wartezeit.

Rasche Gutachtenerstellung in Österreich

Das Gemmologische Labor Austria führt Begutachtungen für Behörden, Notare und Gerichte besonders rasch durch. Wir bieten ausgesprochen kurze Wartezeiten, so dass die Zusendung des Gutachtens in schriftlicher Form in aller Regel bereits nach zwei Werktagen erfolgt.

Modernste Laborausstattung, aktuelles Fachwissen sowie wertvolle internationale Kontakte sorgen für fundierte fachliche Aussagekraft unserer Begutachtungen.

Gutachten für Diamanten, Edelsteine und Schmuck

Gegenstände unserer Begutachtungen sind die Größe, Reinheit, Farbe und eventuell der Schliff von Edelsteinen sowie mögliche Behandlungen. Wir bestimmen, ob der Stein natürlich gewachsen oder synthetisch hergestellt wurde. Auf Kundenwunsch erfolgt die Begutachtung mit oder ohne Wertermittlung. Das GLA arbeitet unabhängig ohne Interessenskonflikt. Denn wir führen selbst weder An- noch Verkauf von Juwelen, Schmuck oder Diamanten durch.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.