Ja, in einem unverbindlichen Erstgespräch informieren Sie unsere Sachverständigen, ob sich eine Schätzung Ihrer Schmuckstücke bzw. Ihrer Juwelen lohnt. Dabei wird auch geklärt, welchen Zweck das Gutachten erfüllen soll (z.B. Verkauf oder Versicherung).
Gutachten für Behörden, Notare und Gerichte werden in der Regel innerhalb von 4 bis 5 Werktagen durchgeführt. Die Erstellung von Gutachten für Privatpersonen und andere Kunden erfolgt üblicherweise binnen einer Woche. Sollten Sie Ihr Gutachten dringend benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. In Ausnahmefällen können Gutachten bei vorheriger Terminvereinbarung noch am selben Werktag erfolgen.
Ja, für die Erstellung des Gutachtens bitten wir Sie, Ihre Schmuckstücke, Edelsteine oder Diamanten in unserem Labor abzugeben. Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie Ihre Objekte zusammen mit dem erstellten Gutachten zurück.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Anwesenheit im Labor aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Sie sind jedoch herzlich eingeladen, in unserem Warteraum Platz zu nehmen. Bitte planen Sie dafür mindestens 1 bis 1,5 Stunden ein. Um dies zu ermöglichen, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin für die Begutachtung.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre wertvollen Schmuckstücke und Edelsteine – zusätzlich zu einem zertifizierten Gutachten – stets auch mit guten Fotos zu dokumentieren. So können Sie Ihre Ansprüche im Schadensfall gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen.
Wenn Sie eine zweite Meinung oder zusätzliche Untersuchungen – insbesondere bei seltenen oder wertvollen Steinen – benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Verfügung. Wir arbeiten mit internationalen Experten im In- und Ausland zusammen, die sich auf einzelne Edelsteine spezialisiert haben und die wir bei Bedarf auch für Schätzungen heranziehen.
Für die Erstellung eines Gutachtens verrechnen wir ein Mindesthonorar ab 110 Euro inkl. Mehrwertsteuer (Stand Juli 2024). Unsere Sachverständigen erstellen Ihnen bei der Abgabe Ihrer Schmuckstücke bzw. Edelsteine gerne eine individuelle Kostenschätzung und informieren Sie darüber, ob sich eine Begutachtung rentiert. Die Kosten variieren je nach Wertigkeit des zu begutachtenden Objekts bzw. nach dem Gewicht in Karat bei der Diamantgraduierung.
Bei der Schätzung eines Objekts geht es immer um den Wert – nicht um den Preis. Dieser Wert bleibt abstrakt, bis der Verkauf den objektiven Preis bestimmt. Der Preis ist ein Geldbetrag, der individuellen Einflüssen unterliegt und für ein bestimmtes Wirtschaftsgut gefordert, geboten oder bezahlt wird.
Die Wertermittlung eines Schmuckstücks erfolgt nach zwei wesentlichen Methoden: Im Vergleichsverfahren orientiert sich der Wert an Vergleichsobjekten gleicher Art und Güte. Im Berechnungsverfahren umfasst die Wertermittlung kalkulatorische Ansätze wie Kosten, Handelsspannen und Steuern. Die Schätzwerte sind repräsentative Durchschnittswerte. In speziellen Fällen, z.B. gerichtlichen Verfahren wie Verlassenschaftsverfahren, wird der Wert im unteren Bereich angesetzt. Jede Abweichung von der Standardmethode muss im Gutachten vermerkt werden.
In unseren Schätzgutachten bestimmen wir die passende Handelsstufe je nach Verwendungszweck. Einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Handelsstufen und deren Anwendung finden Sie in der Publikation: Lageder, Rinnhofer, Stefan: „Mican-Werte in der Schmuckbranche“. Wien, Sachverständige Heft 4/2016, S. 212 ff
Ja, unser Gutachten ist für Versicherungszwecke geeignet. Voraussetzung dafür ist die Angabe des Wiederbeschaffungswerts im Detailhandel. Das Gutachten kann auch als Rechnungsersatz bei der Versicherung eingereicht werden.
Diese Handelsstufe bezeichnet den Preis, den ein Kunde in einem gut gelegenen Juweliergeschäft für ein Schmuckstück oder einen Edelstein einschließlich 20 % Mehrwertsteuer zahlen würde. Preisnachlässe werden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht berücksichtigt, da sie von Geschäft zu Geschäft variieren. Im Versicherungsfall muss die Wiederbeschaffung eines Gegenstands auch ohne Rabatte gewährleistet sein.
Dieser Wert wird bei einem An- oder Verkauf eines Schmuckstücks oder Edelsteins zwischen Privatpersonen angewendet. Er liegt deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert im Detailhandel, da bei privaten Verkäufen weder Umsatzsteuer anfällt noch die Kosten eines Einzelhandelsgeschäfts berücksichtigt werden müssen. In der Regel entspricht der Verkehrswert zwischen Privaten etwa der Hälfte des Wiederbeschaffungswerts im Detailhandel.
Dieser Wert wird bei einem Verkauf von Schmuckstücken oder Edelsteinen von einer Privatperson an einen gewerblichen Wiederverkäufer, wie bspw. einen Juwelier oder Antiquitätenhändler, angewendet. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Wiederverkäufer sofort bezahlt und damit auch das Lagerrisiko übernimmt. Aufgrund dieser Faktoren wird ein erheblicher Abschlag vom Wiederbeschaffungswert im Detailhandel vorgenommen. Üblicherweise liegt der Veräußerungswert bei etwa einem Viertel bis einem Drittel des Wiederbeschaffungswertes, wobei dieser je nach Einzelfall auch niedriger oder höher sein kann. Bei Edelmetallen kann der Veräußerungswert dem Einlösekurs einer Scheideanstalt entsprechen. Der Veräußerungswert entspricht oft dem Rufpreis bei Auktionen.