Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Wir bieten sehr kurze Wartezeiten, in der Regel ca. 1-3 Werktage. Bei vorheriger Terminvereinbarung können Gutachten auch am selben Tag fertiggestellt werden.
Muss ich mein Schmuckstück/ Edelstein/ Diamant abgeben?
Nachdem die Gutachtenserstellung und Begutachtung nur mit dem zu untersuchenden Stück durchgeführt werden kann, muss das Schmuckstück im Labor abgegeben werden und wird mit dem fertigen Gutachten wieder ausgefolgt.
Kann ich bei der Gutachtenserstellung anwesend sein?
Bei vorheriger Terminvereinbarung können Sie gerne in unserem hellen Warteraum Platz nehmen, eine Anwesenheit im Labor ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?
Das Honorar für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens beträgt mindestens € 110,- (inkl. USt.). Gerne erstellen Ihnen unsere Sachverständigen bei der Annahme eine Kostenschätzung.
Welche Handelsstufen (“Preise”) können errechnet werden?
In unseren Schätzgutachten wird je nach Verwendungszweck die zutreffende Handelsstufe errechnet. Einen Überblick über die verschiedenen Handelsstufen und deren Verwendung finden Sie in Lageder, Rinnhofer, Stefan: Mican-Werte in der Schmuckbranche. Wien, Sachverständige Heft 4/2016 S. 212 ff.
Kann ich das Gutachten für die Versicherung verwenden?
Ja, das Gutachten kann für Versicherungszwecke verwendet werden. Voraussetzung ist die Handelsstufe: Wiederbeschaffungswert im Detailhandel. Unser Gutachten kann auch als Rechnungsersatz der Versicherung vorgelegt werden.
Was bedeutet „Wiederbeschaffungswert im Detailhandel“?
Diese Handelsstufe gibt den Handelswert eines Schmuckstückes oder Edelsteines an, den ein Konsument in einem normalen Juweliergeschäft in guter Lage zu bezahlen hat inklusive 20% Umsatzsteuer. Preisnachlässe können bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes im Detailhandel nicht berücksichtigt werden, da sie sich von Geschäft zu Geschäft unterscheiden und im Versicherungsfall die Wiederbeschaffung eines Gegenstandes auch ohne diese möglich sein muss.
Was ist der „Verkehrswert zwischen Privaten“?
Diese Handelsstufe kommt bei einem An- bzw. Verkauf eines Schmuckstückes oder Edelsteines zwischen Privaten zur Anwendung. Hierbei wird ein deutlicher Abschlag vom Wiederbeschaffungswert im Detailhandel berechnet, da ein Privater bei einem solchen Verkauf keine Umsatzsteuer zu zahlen hat und auch keine sonstigen Kosten eines Detailhandelsgeschäftes anfallen. Als Faustregel kann der Verkehrswert zwischen Privaten mit der Hälfte des Wiederbeschaffungswertes im Detailhandel berechnet werden.
Was ist der „Veräußerungswert / Realisationswert“?
Dieser Wert wird angewendet bei einem Verkauf eines Schmuckstückes oder Edelsteines von einer Privatperson an einen erwerbsmäßigen Wiederverkäufer (z.B. Juwelier, Antiquitätenhändler). Hierbei muss beachtet werden, dass der Wiederverkäufer gleich bezahlt und damit auch sofort das Lagerrisiko übernimmt. Durch diese Nachteile wird bei dieser Handelsstufe ein signifikanter Abschlag vom Wiederbeschaffungswert im Detailhandel berechnet. Als Faustregel kann der Veräußerungswert ca. ein Viertel bis zu einem Drittel des Wiederbeschaffungswertes im Detailhandel betragen, in Einzelfällen kann dieser unter- oder überschritten werden. Bei Edelmetallen kann der Veräußerungswert auch dem Einlösekurs einer Legieranstalt entsprechen.
Der Veräußerungswert entspricht meist dem Rufpreis bei Auktionen.